Die theoretische Ausbildung

Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet (das dauert ca. 1 Woche), können Sie schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen.

Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind es 14 und für die Klassen AM, A1, A2 und A sind es 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten. 
Theoriethemen werden besprochen, erklärt und anhand von Beispielen erläutert. Die Ausbildung setzt auch das selbständige Lernen durch Sie als Fahrschüler voraus.

Die praktische Ausbildung

Die Praxis beginnt mit einer Einweisung und Erklärung am Fahrzeug. Anschließend kann es schon mit der Fahrt los gehen. Die Fahrstunden werden Ihren Terminwünschen entsprechend angepasst.

Die Prüfung
Es wird eine Prüfungsfahrt durchgeführt, wobei Ihr erworbenes praktisches Wissen geprüft wird. Ein Prüfer begleitet und bewertet die Fahrt. Nach bestandener Prüfung bekommen Sie vom Prüfer einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis, die 3 Monate Gültigkeit besitzt und mit der Sie innerhalb von Deutschland, in Verbindung mit Ihrem Personalausweis, fahren dürfen. Nach ca. 2 bis 3 Wochen bekommen Sie den Kartenführerschein an die bei der Anmeldung hinterlegte Adresse geschickt oder Sie tauschen den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis gegen den Kartenführerschein kostenlos bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde um und können nun auch im Ausland fahren.

Wichtige Informationen

Für den Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein biometrisches Lichtbild
  • ein Sehtest, nicht älter als 6 Monate
  • DRK - Schein (über mindestens 9 Stunden)
  • eine Kopie vom Personalausweis (Vor- und Rückseite)
    und wenn bereits vorhanden eine Kopie vom Führerschein

Für das begleitete Fahren ab 17 zusätzlich:

  • Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt
  • ein entsprechender Antrag und Angaben über die Begleitperson(en)
    Die notwendigen Fomulare dazu bekommen Sie in der Fahrschule.
  • Kopien vom Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen
    (werden in der Fahrschule beglaubigt, daher bitte im Original mitbringen)

Voraussetzungen für die Begleitpersonen sind:

    • Mindestalter 30 Jahre
    • Führerschein Klasse B seit mind. 5 Jahren
    • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Wie läuft die Prüfung ab?

Sofern Ihr Fahrlehrer Sie für ausreichend vorbereitet hält, lässt er Sie zur theoretischen Prüfung zu. Der Prüfer stellt sich Ihnen vor und erläutert den Ablauf der Prüfung. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Prüfungsfragen werden auf einem Tablet beantwortet. Ihr Prüfer wird Sie vorab damit vertraut machen. Falls sie während der Prüfung Fragen zur Bedienung des Tablets haben, steht Ihnen Ihr Prüfer jederzeit zur Verfügung.

Sie haben ausreichend Zeit zum beantworten Ihrer Fragen und für eine abschließenden Kontrolle Ihrer Antworten. Wenn Sie sich bei einer Frage unsicher sind, können Sie diese markieren und später weiter bearbeiten.

Was muss ich zu meiner Theorieprüfung mitnehmen?

  • Ausreichend Zeit und Ruhe damit Sie nicht gehetzt in die Prüfung starten müssen.
  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein anderes von der zuständigen Behörde zur Identifikation zugelassenes Dokument.
  • Die DEKRA - Prüfgebühr beträgt 24,99€ unabhängig von der Fahrzeugklasse und ist spätestens 10 Tage im Voraus in der Fahrschule zu bezahlen.

    Bei fehlenden Unterlagen und Gebühren findet die Prüfung nicht statt!
    Gebühren werden nicht erstattet!

Was muss ich zu meiner Prüfungsfahrt mitnehmen?

  • Ausreichend Zeit und Ruhe damit Sie nicht gehetzt in die Prüfung starten müssen.
  • Ihre Ausbildungsbescheinigung über die absolvierte praktische Ausbildung bringt Ihr Fahrlehrer mit.
  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein anderes von der zuständigen Behörde zur Identifikation zugelassenes Dokument.
  • Die DEKRA - Prüfgebühr für die Klassen B, BE, A1 oder AM i.H.v. 129,83€ und für die Klassen A2 und A 162,67€ und ist spätestens 10 Tage im Voraus in der Fahrschule zu bezahlen.

Bei fehlenden Unterlagen und Gebühren findet die Prüfung nicht statt!
Gebühren werden nicht erstattet!

Laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 10.01.2013 kosten:

  • die Erteilung einer Fahrerlaubnis 50,81€
  • die Erweiterung einer Fahrerlaubnis 50,01€
  • und die Überprüfung einer Begleitperson 10,00€

Diese müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde für den Landkreis Harz in 38855 Wernigerode, Dornbergsweg 39A beantragt werden.
Gern übernehmen wir für Sie diese Behördenwege als Serviceleistung.

Die DEKRA - Prüfgebühr für die theoretische Prüfung beträgt 24,99 €, unabhängig von der Fahrzeugklasse.

Die DEKRA - Prüfgebühr für die Prüfungsfahrt der Klassen B, BE, A1 oder AM beträgt 129,83 € und für die Klassen A2 und A 162,67 €.

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